VORÜBERGEHENDE EINSCHRÄNKUNG DES PUBLIKUMSVERKEHRS
Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Entwicklung des CORONAVIRUS COVID-19 ist die persönliche Beratung im spanischen Generalkonsulat in München vorübergehend stark eingeschränkt.
Sie können Ihre Anfragen und Anträge per E-Mail an folgende Adresse senden: cog.munich@maec.es
Weitere Erreichbarkeiten finden Sie unter folgendem Link:
http://www.exteriores.gob.es/Consulados/MUNICH/Deutsch/Consulado/Paginas/Kontakt.aspx
Personen dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung das Generalkonsulat betreten; außerdem ist das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske immer noch pflichtig.
LEBENSBESCHEINIGUNG
Sollten Sie als Rentner der spanischen Sozialversicherung eine Lebensbescheinigung benötigen, so senden Sie uns die deutsche Lebensbescheinigung per Post. Wir senden Ihnen nach Erhalt die spanische Lebensbescheinigung zurück.
KONSULARISCHES MELDEREGISTER FÜR SPANIER
Ab-, An- und Ummeldungen im konsularischen Melderegister, sowie die Bearbeitung von Meldebescheinigungen erfolgt auf postalischem Weg. Bitte sehen Sie davon ab diese Angelegenheiten persönlich zu beantragen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedauern die Unannehmlichkeiten.
Adresse
Oberföhringer Str. 45
81925 München.
Fax: 981 02 06
e-mail: cog.munich@maec.es
Telefonische Erreichbarkeit:
Telefonzentrale: (+49) (89) 99 84 79 -0
Telefonische Erreichbarkeit in akuten Notfällen spanischer Staatsangehöriger ausserhalb der Öffnungszeiten:
+49-171-8814563