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Häufig gestellte Fragen FAQ

3. Juni 2022


   

Wichtiger Hinweis: Reisebestimmungen für Spanien. Gesundheitskontrollen für Reisende bei der Ankunft in Spanien: 

03/06/2022: AB SOFORT, für Reisen (inkl. Flugreisen) nach Spanien aus der Schweiz sowie aus Schengen- und EU-Ländern sind KEINE COVID-BESCHEINIGUNG UND KEIN SPTH-FORMULAR ERFORDERLICH.

 ​​ REISEBESTIMMUNGEN ​IN FOLGE COVID19

Häufig gestellte Fragen: 
Im Folgenden wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gemeint. ​(Stand 17.01.2022)
 
 
1.Ich bin nicht Spanier und möchte nach Spanien reisen. Brauche ich ein Visum? Und wenn es sich nur um eine Transitreise handelt?
 
→ Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und Sie eine Niederlassungsbewilligung von der Schweiz oder von einem anderen Land des Schengen-Raums besitzen, können Sie ohne Visum nach Spanien reisen. Wenden Sie sich andernfalls an das nächstliegende spanische Konsulat, um mehr Informationen zu erhalten:
Wenn Sie ein Visum brauchen, informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten des für Ihren Wohnsitz zuständigen spanischen Konsulats sowie über die Papiere, die Sie mit dem Visumantrag vorweisen müssen, damit Sie sich nicht vergeblich ins Konsulat begeben.
 
 
2.   Kann ich mit einem verfallenen Pass/einer verfallenen Identitätskarte (von Spanien oder einem anderen Land) nach Spanien reisen?
 
→         Das für Ihren Wohnsitz zuständige spanische Konsulat kann Sie informieren:
 
 
3. Ich bin Spanier, ich wohne in der Schweiz und ich möchte meinen Pass erneuern/einen Pass erstmals beantragen.
 
→  Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige spanische Konsulat, um einen neuen Pass zu beantragen:
.
 
 
4.    Ich bin Spanier, ich wohne in der Schweiz und ich möchte eine Identitätskarte erstmals bestellen/erneuern.

→     Die spanische Identitätskarte kann nur in Spanien erstmals bestellt/erneuert werden. Dazu müssen Sie persönlich bei irgendeiner Polizeidienststelle in Spanien vorsprechen (Comisaría de la Policía) und Folgendes mitbringen: Ihre alte Identitätskarte, ein neues Passfoto und eine vom Konsulat spezifisch zu diesem Zweck ausgestellte Wohnsitzbescheinigung (Erneuerung/erstmaliger Antrag). Die Wohnsitzbescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Falls Sie die Identitätskarte erstmals beantragen wollen, müssen Sie zusätzlich einen Geburtsschein und Ihren Pass mitbringen. Wenn Sie die Identitätskarte beantragen wollen, weil Sie Ihre alte Karte verloren haben bzw. die alte Karte gestohlen wurde, brauchen Sie zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige.
Adressen der spanischen Generalkonsulate in der Schweiz:
Informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten des für Ihren Wohnsitz zuständigen Konsulats sowie über die Papiere, die Sie für Ihren Antrag vorweisen müssen, damit Sie sich nicht vergeblich ins Konsulat begeben.
Adressen der Polizeidienststellen in Spanien:
 
Informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten der Polizeidienststelle, die Sie interessiert, und versuchen Sie, möglichst frühzeitig einen Termin zu vereinbaren, damit Sie sich nicht vergeblich dorthin begeben.
 
5.   Reisen von Minderjährigen nach Spanien
 
Das für den Wohnsitz des Minderjährigen zuständige spanische Konsulat kann Sie informieren:
 
 
6.  Ich will mit Heimtieren nach Spanien reisen.
 
→ Für Reisen mit Hunden oder Katzen braucht es einen internationalen Impfausweis (es wird auch eine Tollwutimpfung verlangt) und einen elektronischen Chip. Beides erhalten Sie beim Tierarzt. Fragen Sie den Tierarzt, welche Einreisebestimmungen gelten, wenn Sie andere Heimtiere einführen wollen. Lesen Sie zu diesem Thema auch die Information des spanischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt, Turespaña, AENA (Aeropuertos Españoles y Navegación Aérea = staatliches Unternehmen für den Betrieb der spanischen Flughäfen) und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Eidgenössisches Departement des Innern) der Schweiz:
 
→     Allgemeine Informationen zur Haltung von potentiell gefährlichen Hunden:
            gefährliche Hunde.docxgefährliche Hunde.docx
 
 
7.  Ich will nach Spanien reisen und möchte Schokolade/Lebensmittel, Geld usw. einführen. Welche Mengen darf ich mitnehmen? 
 
→    Folgende Internetsites können Ihnen weiterhelfen:
 
 
8. Ich bin Spanier, ich bin in der Schweiz auf Reisen und mein spanischer Pass/meine spanische Identitätskarte sowie die Kreditkarten und Bargeld gingen mir verloren/wurden mir gestohlen.
 
→  Sie müssen als Erstes den Verlust/Diebstahl beim nächstliegenden Polizeiposten anzeigen. Danach müssen Sie so früh wie möglich beim nächstliegenden spanischen Konsulat einen neuen Pass beantragen, wenn Sie in der Schweiz bleiben wollen, wenn Sie in ein anderes Land weiterreisen wollen oder wenn Sie einen Passierschein beantragen wollen, der Ihnen die Rückreise nach Spanien erlaubt, wenn dies Ihre Absicht ist:
Was die finanziellen Mittel betrifft, empfiehlt es sich, mit Ihren Familienangehörigen oder Bekannten Kontakt aufzunehmen, damit Sie Ihnen über ein Geldtransferunternehmen Geld überweisen können. Nur wenn diese Möglichkeit ausgeschlossen ist, kann Ihnen das Konsulat einen ausserordentlichen Vorschuss leisten, den Sie der Staatskasse innerhalb von drei Monaten zurückerstatten müssen.
 
 
9.    Ich bin ein Tourist aus Spanien und ich brauche in der Schweiz ärztliche Betreuung. Wie muss ich vorgehen, damit mir das Geld zurückerstattet wird?
 
→    Spanische Reisende, die in Spanien der Sozialversicherung (Seguridad Social) angeschlossen sind, müssen, bevor sie in die Schweiz reisen, die europäische Krankenversicherungskarte (Tarjeta Sanitaria Europea TSE) bestellen. Sie können dies in irgendeinem Kunden- und Informationsdienstbüro der Seguridad Social (Centro de Atención e Información de la Seguridad social CAISS) oder über den virtuellen Schalter der Sozialversicherung (http://www.seg-social.es/Internet_6/index.htm) tun. An dieser Stelle wird daran erinnert, dass die europäische Krankenversicherungskarte nicht gültig ist, wenn es das Ziel Ihrer Reise ist, eine spezifische ärztliche Behandlung in der Schweiz zu erhaltenMehr Information zu ärztlicher Betreuung in der Schweiz im Notfall können Interessenten bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Solothurn erhalten, Abteilung Internationale Koordination für Krankenversicherungen, Industriestrasse 78, 4600 Olten (Schweiz). Tel.: +41 / (0)32 625 30 30.
http://www.empleo.gob.es/es/mundo/consejerias/suiza/in
dex.htm
 
 
10.  Ich brauche eine Wohnsitzbescheinigung/einen Lebensnachweis für Spanien.
 
→         Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige spanische Konsulat:
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERNA/de/Embajada/Pages/Demarcaciones.aspx
Informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten sowie über die Papiere, die Sie für Ihr Anliegen vorweisen müssen, damit Sie sich nicht vergeblich ins Konsulat begeben.
 
 
11.  Ich brauche eine Vollmacht für Spanien.
 
        Der Konsul kann notarielle Funktionen ausüben. Für mehr Informationen können Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat wenden
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERNA/de/Embajada/Pages/Demarcaciones.aspx
Informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten sowie über die Papiere, die Sie für Ihr Anliegen vorweisen müssen, damit Sie sich nicht vergeblich ins Konsulat begeben.
 
12. Ich brauche einen Anwalt in Spanien oder einen Anwalt in der Schweiz, der spanisch spricht.
 
→         Über die Listen der Anwaltskammern in Spanien können Sie einen Anwalt in Spanien suchen:
http://abogado-s.es/directorio/colegio-de-abogados-de-espana/gmx-niv67.htm
 
→         Über die kantonalen Anwaltsregister können Sie einen Anwalt in der Schweiz suchen. Sie können sich auch an das nächstliegende spanische Konsulat wenden: Eventuell verfügt es über eine aktualisierte Liste der spanisch sprechenden Schweizer Anwälte, die in der Schweiz einer Berufskammer angeschlossen sind.
https://www.sav-fsa.ch/de/anwaltsrecht/anwaltsregister.html
 
 
13.  Ich brauche eine beglaubigte Übersetzung für die Schweiz/für Spanien.
 
→         Weder die spanische Botschaft noch die spanischen Konsulate in der Schweiz verfügen über einen öffentlichen Übersetzungsdienst.
 
→        Für beglaubigte Übersetzungen in Spanien ist auf der Website des spanischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Kooperation eine Liste von beglaubigten Übersetzern aufgeschaltet:
http://www.exteriores.gob.es/Portal/en/ServiciosAlCiudadano/Paginas/Traductoresas---Int%c3%a9rpretes-Juradosas.aspx
 
→         Für beglaubigte Übersetzungen in der Schweiz muss der Übersetzer seine Übersetzung notariell beglaubigen lassen. Um einen Übersetzer zu finden, können Sie sich an die verschiedenen Übersetzungsbüros oder Sprachschulen in der Schweiz wenden. Nur die Kantone Genf und Neuenburg anerkennen den Beruf des beglaubigten Übersetzers. Die entsprechenden Listen können Sie in den Kanzleien dieser beiden Kantone einsehen. Neuenburg: https://www.ne.ch/autorites/CHAN/CHAN/Pages/traducteurs-jures.as
px
      Genf: https://www.ge.ch/traducteurs/recherche.asp
 
 
14.  Ich bin Spanier, ich wohne in der Schweiz und ich möchte heiraten/mich scheiden lassen.
 
→   Wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, bei dem Sie heiraten wollen, wenn Sie dies in der Schweiz tun wollen. Dieses wird Sie über die weiteren Schritte sowie über die Papiere, die Sie dazu brauchen, und die Formalitäten, die Sie im spanischen Konsulat abwickeln müssen, informieren.
 
        Wenn Sie in Spanien heiraten wollen, kann Ihnen das spanische Konsulat über die Papiere, die Sie benötigen, und die weiteren Schritte informieren:
https://www.exteriores.gob.es/Embajadas/berna/es/Embajada/Paginas/Consulados.aspx
Informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten sowie über die Papiere, die Sie für Ihr Anliegen vorweisen müssen, damit Sie sich nicht vergeblich ins Konsulat begeben.
 
→         Für die Anerkennung schweizerischer Scheidungsurteile in Spanien ist über einen Klagevertreter und mithilfe eines Anwalts ein Anerkennungsantrag beim zuständigen Gericht erster Instanz in Spanien zu stellen. Das Konsulat kann Sie näher darüber informieren:
 
 
15.  Ich suche einen spanischen Familienangehörigen in der Schweiz.
 
→         Die spanischen Generalkonsulate können Ihnen bei der Suche eines Familienangehörigen helfen. Die Datenschutzbestimmungen legen den gesetzlichen Rahmen und die Grenzen der konsularischen Intervention fest:
http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERNA/de/Embajada/Pages/Demarcaciones.aspx
 
 
16.  Ich bin Spanier und ich habe mich in der Schweiz eingebürgert. Muss ich dies den spanischen Behörden melden? Verliere ich meine spanische Staatsangehörigkeit? Wenn ich nicht (mehr) Spanier bin, kann ich die spanische Staatsangehörigkeit beantragen oder wiedererlangen?
→         Für den Erhalt, das Wiedererlangen und den Antrag der spanischen Staatsangehörigkeit müssen Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Konsulat wenden. Das Konsulat kann Ihnen mehr Informationen geben:
 
 
17.  Ich brauche einen Strafregisterauszug von Spanien.
 
→         Sie können den Strafregisterauszug über die Website des Ministeriums für Justiz bestellen:
 
 
18.  Ich bin Spanier und ich suche Arbeit in der Schweiz.
 
→         Auf der Website der Abteilung für Arbeit und Soziales der spanischen Botschaft in Bern können Sie nützliche Informationen zu diesem Thema finden. Die Abteilung für Arbeit und Soziales kann jedoch nicht bei der Suche eines Arbeitsplatzes helfen:
http://www.empleo.gob.es/es/mundo/consejerias/suiza/webtrabajosuiza/index.htm
 
→         Information zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website der spanischen Botschaft:
  
 
19.  Ich möchte mein Kind für den Unterricht in spanischer Sprache und Kultur in der Schweiz einschreiben.
 
→         Die Erziehungsabteilung der spanischen Botschaft koordiniert über die Gruppierungen für spanische Sprache und Kultur (Agrupaciones de Lengua y Cultura Españolas) den Unterricht in spanischer Sprache und Kultur für Kinder von spanischen Einwanderern. Für mehr Information können Sie sich an die Erziehungsabteilung der spanischen Botschaft wenden:
 
→         Information zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website der spanischen Botschaft.

 
 
20.  Ich habe ein spanisches Diplom. Wie muss ich vorgehen, damit dieses in der Schweiz anerkannt wird?
                  
→         Die Bildungsabteilung der spanischen Botschaft kann Sie über die Instanzen, an die Sie sich wenden müssen, um die Anerkennung Ihres spanischen Diploms in der Schweiz zu beantragen, orientieren:
 
→         Für die Anerkennung Ihres schweizerischen Diploms in Spanien können Sie sich an die Erziehungsabteilung der spanischen Botschaft wenden:
 
→         Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website der spanischen Botschaft:
 
 
21.  Beglaubigung von Dokumenten für Spanien
 
→         Sie können Ihre Dokumente im spanischen Konsulat beglaubigen lassen:
Informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten sowie über die Papiere, die Sie vorweisen müssen, damit Sie sich nicht vergeblich ins Konsulat begeben.
 
→         Spanische Diplome können Sie auch in der Erziehungsabteilung der spanischen Botschaft in Bern beglaubigen lassen:
 
 
22.  Ich wohne in der Schweiz und ich habe Immobilien/Land/Konten in Spanien. Wo muss ich meine Steuern zahlen? Wie muss ich vorgehen, um in Spanien eine Steuererklärung auszufüllen?
 
→         Auf folgenden Websites finden Sie das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Spanien und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 26. April 1966 sowie die Zusatzprotokolle, welche dieses Abkommen modifizieren:
 
→         Formular 210 für die Steuererklärung für Nichtansässige des Steuer- und Finanzamts von Spanien (Agencia Tributaria de España):
Für mehr Informationen zu Steuern in Spanien können Sie sich mit der spanischen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de Administración Tributaria [AEAT]), Tel.: +34/901 33 55 33, in Verbindung setzen.
 
 
23.  Ich wohne in der Schweiz und ich brauche eine Steueridentifikationsnummer (N.I.F.)/eine Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.).
 
→         Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Generalkonsulat in der Schweiz:
Informieren Sie sich im Voraus über die Schalteröffnungszeiten sowie über die Papiere, die Sie vorweisen müssen, damit Sie sich nicht vergeblich ins Konsulat begeben.
 
 
24.  Ich suche einen spanisch sprechenden Arzt oder einen spanischsprechenden Psychologen in der Schweiz.
 
→         Auf der Website der Verbindung der Schweizer Ärztinnnen und Ärzte (FMH) können Sie zum Beispiel einen Arzt nach Sprache, Spezialisierung und Region suchen:
 
 
25.  Ich möchte nach Spanien/in die Schweiz reisen. Wo erhalte ich Reiseinformationen?
 
→         Wenden Sie sich für Reiseinformationen über Spanien an das Spanische Fremdenverkehrsamt in Zürich, Seefeldstrasse 19, 8008 Zürich (Schweiz), Tel.: +41/(0)44 253 60 50, E-Mail: zurich@tourspain.eshttp://www.spain.info/de/
 
→         Reiseinformationen über die Schweiz finden Sie auf der Website von Schweiz Tourismus: http://www.myswitzerland.com/de/home.html sowie auf der Website der spanischen Botschaft: http://www.exteriores.gob.es/Embajadas/BERNA/es/VivirEn/Paginas/Seguridad.aspx#sec7
 
 
26.  Ich bin Spanier und ich möchte nach Spanien zurückkehren.
 
→         Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Abteilung Arbeit und Soziales der spanischen Botschaft in Bern:
 
→         Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website der spanischen Botschaft:
 
 
27.  Ich bin Schweizer und ich möchte nach Spanien auswandern.
 
→         Das für Ihren Wohnsitz zuständige spanische Generalkonsulat kann Sie informieren:
 
→         Sie können sich auch an die schweizerische Botschaft in Madrid oder an das schweizerische Generalkonsulat in Barcelona wenden:
 
 
28.  Ich bin Spanier und ich möchte in der Schweiz ein Unternehmen gründen.
 
→         Die spanische Botschaft in Bern kann Ihnen nicht bei der Gründung eines Unternehmens helfen. Die Handels- und Wirtschaftsabteilung der spanischen Botschaft in Bern hat jedoch eine Broschüre mit ersten Informationen zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz verfasst:
 
→         Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website der Abteilung Arbeit und Soziales der spanischen Botschaft in Bern:
 
 
29.  Ich will mein Auto in die Schweiz bringen/meinen Führerausweis umtauschen.
 
→         Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der spanischen Botschaft:
 
 
30.  Wo bzw. wie kann ich ein Testament verfassen, wenn ich Spanier bin und ich in der Schweiz wohne?
 
→         Spanische Staatsangehörige, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, können ein Testament bei einem Notar in der Schweiz, in Spanien oder in irgendeinem anderen Land, in dem sie sich befinden, errichten. Das Konsulat kann Ihnen mehr Informationen zu diesem Thema geben.
 
 
31.  Ich wohne in der Schweiz und ich möchte in Spanien einen wertvollen Gegenstand kaufen. Kann ich die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen?
 
→         Die spanische Botschaft in Bern kann Ihnen bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht helfen. Informieren Sie sich im Geschäft, in dem Sie den Gegenstand kaufen wollen, darüber, wie Sie vorgehen müssen.
 
→         Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Website der spanischen Steuerverwaltung (Agencia Estatal de Administración Tributaria AEAT):
 
 
32.  Ich bin Spanier und ich bin in der Schweiz verhaftet worden. Was soll ich tun?
 
→         Sie können die örtlichen Behörden bitten, dass sie Ihre Verhaftung sofort dem zuständigen spanischen Generalkonsulat melden. Wenn Sie sich mit einem Familienangehörigen in Verbindung setzen, bitten Sie ihn, dass er Kontakt mit dem zuständigen spanischen Generalkonsulat in der Schweiz aufnehmen soll. Auch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Kooperation in Spanien kann dem Familienangehörigen erklären, wie vorgegangen werden muss:
 
 
33.  Ich wohne in der Schweiz und ich möchte einen Freund/Bekannten bzw. einen Familienangehörigen aus einem Nicht-EU-Land, der kein Visum für Spanien braucht, zu mir nach Hause einladen. Welche Anforderungen für die Einreise können die spanischen Behörden stellen, wenn er durch Spanien reisen muss (auf der Reise einen Zwischenhalt in Spanien macht)?
 
→         Informationen zu den Einreisebestimmungen in die Schengen-Länder finden Sie auf der Website des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Kooperation von Spanien:
 
 
34. Ich wohne in der Schweiz und ich möchte für einen Vorfall in Spanien Anzeige erstatten. Ich hatte keine Zeit, dies am Tatort zu tun. Kann ich von der Schweiz aus Anzeige erstatten?
 
→         Es ist nicht möglich, von der Schweiz aus eine Anzeige in Spanien zu machen, denn obschon die Internetsite der Polizei diese Möglichkeit gibt (https://www.policia.es/denunweb/denuncias.html), muss die Anzeige persönlich bei der Polizei unterschrieben werden. Die Person, die Anzeige erstatten will und in der Schweiz wohnt, kann dies bei der kantonalen Polizei ihres Wohnkantons tun. Diese wird sie dann an internationale Kanäle weiterleiten.
 
→         Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Servicio de Atención al Turista Extranjero (Dienst für die Beratung ausländischer Touristen):