N.I.E. Ausländeridentifikationsnummer
Beantragung einer spanischen Steuernummer für Ausländer
(NÚMERO DE IDENTIDAD DE EXTRANJEROS), abgekürzt N.I.E.
- Der Antrag muss persönlich gestellt werden und nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine sind individuell.
- Bei Beantragung mehrerer NIE-Nummern, muss dementsprechend auch für die Anzahl der Antragsteller jeweils ein Termin gebucht werden.
- Wenn Sie online keinen passenden Termin finden, ist leider auch per E-mail/telefonisch keine abweichende Terminvereinbarung möglich.
Online sind sämtliche möglichen Termine freigegeben und täglich werden weitere Termine freigegeben, maximal 1 Monat im Voraus.
- Aufgrund von Doppelbuchungen und Absagen werden immer wieder kurzfristig Termine im Buchungsfenster frei. Bei dringenden Angelegenheiten lohnt sich also auch der Blick zwischendurch.
Bitte vereinbaren Sie nur Termine, die Sie auf jeden Fall wahrnehmen können; sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein stornieren Sie bitte ihren überflüssigen Termin.
Termin verinbaren
Antragsvoraussetzungen
- Erster Wohnsitz im Konsularbezirk NRW.
- Sie beabsichtigen sich nicht in Spanien niederzulassen bzw. Ihr Aufenthalt in Spanien beträgt weniger als 3 Monate, sonst muss der Antrag direkt in Spanisch bei der nächstliegenden Polizeidientsstelle oder bei der entsprechenden Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) gestellt werden.
Folgendes ist mitzubringen
- Deutscher Personalausweis oder
- Reisepass und eine gültige Meldebescheinigung aus NRW. (Bei Vorlage eines deutschen Personalausweises mit Anschrift ist keine Meldebescheinigung nötig).
- Gut lesbare Fotokopien sowohl des Reisepasses oder des Personalausweises (Vorder- und Rückseite des Ausweises auf der gleichen Seite des Blattes), als auch der Meldebescheinigung.
- Maschinell ausgefülltes (Schreibmaschine oder PC), jedoch nicht unterschriebenes Antragsformular (zweifach). Handschriftlich ausgefüllte Anträge können nicht weitergeleitet werden.
Auftragsformular EX-15
- Alle Angaben müssen AUF SPANISCH sein. Selbst wenn Sie der spanischen Sprache mächtig sein sollten, bitten wir Sie, die Übersetzung des Formulars zu überprüfen.
Übersetzung EX-15 (Muster)
- Gebühr i.H. von 9,84 € - Zahlung nur mit EC-Karte / V-Pay / Maestro.
Nicht EU-Bürger
- Reisepass und gültige Meldebescheinigung aus NRW.
- Der Grund der Antragstellung muss mit spanischen Dokumente nachzuweisen sein z.B. mit einem Schreiben des Notars oder des Anwalts, den Kaufvertrag einer Immobilie, usw.
Minderjährige
- Bei einem Minderjährigen muss die NIE-Nummer von dem Vater oder der Mutter beantragt werden.
- Personalausweise (sowohl vom Antragsteller als auch vom minderjährigem Kind) und eine internationale Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch.
Antrag durch Bevollmächtigten
- Bevollmächtigte Vertreter müssen eine notarielle Vollmacht vorlegen, sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
- Die Daten der ermächtigten Person müssen auch ins Formular EX-15 unter Punkt 2 eingetragen werden.
- Die Ermächtigung muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) sein.
- Aus den Text der Ermächtigung muss ausdrücklich auf die Beantragung der NIE hervor gehen.
Kontakt
- Email: cog.dusseldorf.vis@maec.es
- Öffnungszeiten : Mo. , Mi. und Fr. von 08:30 bis 11:00.
Das Konsulat stellt keine NIE aus, sondern fungiert lediglich al Antragsübermittler zwischen dem Antragsteller und den zuständigen spanischen Behörden. Der Bearbeitungsstand kann daher nur bei der folgenden zuständigen Stelle erfragt werden:
Comisaría General de Extranjería y Fronteras
Calle General Pardiñas 90
28006 Madrid.